Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung
wir unterstützen ihren erfolg.
Unternehmer müssen jederzeit wissen, wie sich ihre Ergebnissituation verändert, um darauf reagieren zu können.
Unser Mandant erhält exakt die Daten, die für sein Unternehmen relevant sind.
Sehen Sie hier unsere weiteren Leistungen
Das können wir auch:
Die steuerliche Beratung unseres Mandanten gehört zu unseren Kernbereichen. Unsere Strategie ist es, eine optimale Lösung zu finden, die steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Ziele unseres Mandanten berücksichtigt.
Hierbei denken wir langfristig und geben frühzeitig Anregungen für Nachfolgeregelungen unter Berücksichtigung von testamentarischen und ertrag- sowie erbschaftsteuerrechtlichen Aspekten.
In persönlichen Gesprächen und mit regelmäßigen Mandantenrundschreiben weisen wir unsere Mandanten auf wichtige Veränderungen hin und geben Handlungsempfehlungen.
Durch regelmäßige Fortbildung der Partner und Mitarbeiter sind wir in der Lage, Lösungen auf höchstem Niveau anzubieten.
Exemplarisch führen wir die Schwerpunkte dieses Tätigkeitsbereiches auf:
- Erstellung von Steuerbilanzen
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Fertigung von Steuererklärungen, betrieblich und privat
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe
- Ertragsteuerliche Vertragsberatung
- Ertragsteuerliche Gestaltungsberatung
- Steuerliche Beratung bei Existenz- und Unternehmensgründungen (Rechtsformwahl)
- Begleitung von Umstrukturierungen im Unternehmensbereich
- Erbschaft- und Schenkungsteuerliche sowie grunderwerbsteuerliche Beratung
Gestaltungen, die nur steuerlich, wirtschaftlich oder rechtlich motiviert sind, sind schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt, auf jeden Fall aber äußerst risikoreich. Aufgrund der unterschiedlichen Berufsqualifikationen unserer Partner ist sichergestellt, dass wir für Sie Lösungen erarbeiten, die alle Aspekte berücksichtigen.
Hierbei nehmen die Erarbeitung, Anpassung und Prüfung von Verträgen (insbesondere von Gesellschaftsverträgen) und die Begleitung von Unternehmensgründungen, -umstrukturierungen und -verkäufen einen besonderen Raum ein.
Einen weiteren Schwerpunkt haben wir im Bereich der Nachfolgeplanung unter besonderer Beachtung erbrechtlicher Fragen gebildet. Auch auf diesem Gebiet erfolgt unsere Beratung fachübergreifend und bezieht selbstverständlich erbschaftsteuerliche, ertragsteuerliche und wirtschaftliche Aspekte umfassend mit ein. Am Ende einer entsprechenden Beratung steht zumeist die Fertigung eines Testaments oder die Vorbereitung von Erb- und Eheverträgen.
Wir können schließlich vielfältige Erfahrungen bei der Gründung und Begleitung gemeinnütziger und privatnütziger Stiftungen vorweisen.
Einige unserer Tätigkeitsfelder sind:
- Beratung im Gesellschaftsrecht einschließlich Umwandlungsrecht und Unternehmenskauf mit Schwerpunkt in der Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Vermögensnachfolge und -vorsorge, betrieblich und privat
- Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Vertretung in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
Die Ergebnisse aus dem Rechnungswesen bilden die Grundlage jeder unternehmerischen Entscheidung. Insbesondere Banken verlangen zeitnahe Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Prognoserechnungen.
Unser oberstes Ziel ist es, das Rechnungswesen so zu organisieren, dass die daraus entwickelten unterjährigen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Jahresabschluss die entscheidende Grundlage für die Unternehmensführung unserer Mandanten darstellen. Wir haben unter Einsatz modernster EDV-Technik die für die Unternehmensführung wichtigen Daten transparent und damit verständlich gestaltet.
So schaffen wir die Grundlage für anschließende Beratungsgespräche über die Unternehmensentwicklung des Mandanten.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen sind insbesondere:
- Erstellung der Finanzbuchführung
- Kostenstellenrechnungen
- Erstellung der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Vorjahresvergleich
- Prognosevergleich
- Entwicklungsübersicht über 13 Monate
- Liquiditätsberechnungen
- Erstellung der Gehaltsbuchführung
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen (aufgrund der vom Mandanten oder von uns gefertigten Finanzbuchführung)
- Erstellung von Jahresabschlussberichten (Erstellungsberichten)